Jagdgebrauchshunde-Entschädigungsverordnung S.-H.
Eine Entschädigungszahlung besteht für solche Jagdgebrauchshunde, die aa) während der Ausbildung oder der Prüfung zum Jagdgebrauchshund oder
a) während der befugten Jagdausübung
in der Bundesrepublik Deutschland einen tödlichen Unfall erlitten haben oder auf Grund eines Unfalles während dieser Tätigkeiten notgetötet werden mussten.
b) Die Entschädigungszahlung erfolgt nur bei Tod oder Nottötung des Jagdgebrauchshundes. Tierarztkosten werden nicht erstattet.
Der Antrag auf Entschädigungszahlung nebst der erforderlichen Anlagen ist innerhalb von 4 Wochen nach dem Tod des Hundes an den Kreishundewart zu richten! Der Kreishundewart leitet die Unterlagen nach Prüfung dann weiter an die Geschäftsstelle des LJV.
Achtung: Bitte keine Originale der Papiere, Zensurenblätter oder Leistungsbescheinigungen einreichen, sondern Kopien!
Beim Ausfüllen des Formulars bei dem Punkt Unfallhergang bitte folgendes beachten:
- Unfallhergang schildern
- Ort des Unfalles angeben
- Datum des Unfalles angeben
- Uhrzeit des Unfalles angeben
Für den Kreis Segeberg ist der Antrag an die Kreishundeobfrau Heidi Fitzner, bei Kuhrt, Zum Ries 7, 23845 Sülfeld-Borstel Tel.: 0172-6077645 zu senden.
Die Richtlinien und das Antragsformular für diesen Entschädigungsfond können unter https://ljv-sh.de/unsere-angebote/jagdgebrauchshunde-entschaedigungsfonds/ heruntergeladen werden.