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Fallenjagd

Um die Fallenjagd in Schleswig-Holstein ausüben zu dürfen, ist ein zusätzlicher Sachkundelehrgang vorgeschrieben. Zudem dürfen nur registrierte, geprüfte sowie zulässige Fallen für den jagdlichen Einsatz genutzt werden. Dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. obliegt die Aufgabe der landesweiten Überprüfung und Registrierung von Fallen – der sogenannte “Fallen-TÜV”.

 

Hier die Liste der Registrierungsbeauftragten der Kreisjägerschaften.