Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Problem Marder

Marder

 

Als Kulturfolger haben insbesondere Steinmarder sich in fast allen Ortschaften und Großstädten als feste Mitbewohner etabliert. Die Marder finden in Dachböden, Scheunen und Schuppen optimal Unterschlupf. Durch ein breites Nahrungsspektrum sind die Marder in der Lage sich in unserem Umfeld ohne Probleme zu ernähren. Ein Steinmarder muss um in Feld und Wald Nahrung zu finden viel weitere Strecken zurücklegen, als in befriedeten Bezirken.

Die Anwesenheit der Marder sorgt insbesondere auf Dachböden oder in Reetdächern für teilweise hohe finanzielle Schäden. Für die Betroffenen Mieter oder Hausbesitzer ist aber hauptsächlich die Lärm- und Geruchsbelästigung ein großes Problem.

Ein anderes Problem sind die Schäden an PKWs durch im Motorraum randalierende Marder, welche oft durch Revierstreitigkeiten ausgelöst werden, wenn man mit seinem Auto in das Revier eines anderen Marders gefahren ist und dieser seinen Geruch im Motorraum hinterlassen hat, kann das zu Hause problematisch werden. Um diese Probleme mit Steinmardern zu verhindern gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten das Problem zu beheben.

Die vermeintlich einfachste Möglichkeit den Marder mit der Falle zu fangen und ihn im „Wald“ wieder auszusetzten ist praktisch und rechtlich problematisch.

Wenn ich nämlich eine Falle aufstellen möchte, muss diese durch den Landesjagdverband registriert werden und ich muss einen anerkannten Fangjagdlehregang besucht haben. Wenn ich einen Marder gefangen habe, darf ich diesen auch nicht an einer anderen Stelle freilassen, weil das Aussetzen von Tieren verboten ist. Wenn ich den gefangenen Marder töten möchte (ausschließlich in der Jagdzeit vom 16.10. – 28.02.) muss ich außerdem im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

Die Hauptprobleme treten im Frühjahr und Sommer außerhalb der Jagdzeit – während der Jungenaufzucht auf und können deshalb mit der Falle nicht gelöst werden. Um den „Hausmarder“ loszuwerden kann man egal ob auf dem Dachboden oder im Auto auf Duftwässerchen, Menschen oder Hundehaare verzichten, weil diese gegen die anpassungsfähigen Marder maximal kurzfristig helfen. Teilweise konnten Erfolge mit Ultraschall Geräten erreicht werden, aber hundertprozentigen Schutz kann man nicht erwarten.

Der sicherste Weg ist es alle möglichen Zugänge zum Dach zu versperren. Man muss dabei bedenken, dass die Marder sehr gute Kletterer sind. Es hat sich auch bewährt oberhalb der Fenster eine an ein Weidezaungerät angeschlossene Elektrolitze um das Haus ziehen zu lassen um dem Marder den Zugang zu verwehren. Für den Schutz von Fahrzeugen kann man ein engmaschiges Drahtgeflecht auf einem Holzrahmen unter dem Wagen platzieren. Bei einigen Fahrzeugtypen ist es auch möglich den Motorraum Mardersicher verschließen zu lassen.

 

Autor: Christopher von Dollen, Leiter des Hegelehrreviers Grönwohld, Landesjagdverband Schleswig-Holstein